AGB & HAUSORDNUNG
Allgemeine Mietbedingungen
1. Vertragsabschluss
Der Vermieter vermietet für die angegebene Vertragsdauer das im anliegenden Mietvertrag
beschriebene Ferienhaus zur Nutzung für Urlaubszwecke. Die Überlassung an Dritte ist nicht
zulässig. Die Belegung ist nur mit der angemeldeten Personenzahl zulässig.
2.Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Gesamtpreis sind alle Kosten enthalten,soweit diese nicht nach Verbrauch
berechnet werden oder sich die Nebenkosten auf Zusatzleistungen beziehen,die der Mieter
freiwillig in Anspruch nehmen kann. Von der Leistungspflicht nicht umfasst sind alle Umstände,
die nicht im direkten Zusammenhang mit dem gemieteten Objekt stehen,insbesondere die
Umgebung des Objektes und Verhältnisse des Ortes.
3.Mietdauer
Am Anreisetag wird das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Die Anreise
nach 18.00 Uhr ist zu vereinbaren. Am Abreisetag ist vom Mieter des Mietobjekt im
ordentlichen Zustand sowie besenrein zu übergeben.
4.Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter ist verpflichtet, bei Stornierung (schriftlich) der vertraglichen Leistungen den
vereinbarten Mietpreis zu bezahlen.
Der Vermieter ist gehalten, das Ferienhaus weiter zu vermieten. Bis zur anderweitigen Vergabe
hat der Mieter, den für die Dauer des Vertrages vereinbarten Mietpreis zu zahlen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
5,Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung
der Frist kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung )
nicht fristgemäß leistet oder er sich in einem Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter
eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der
Vermieter vom Mieter Ersatz entsprechend Ziffer 4 der allgemeinen Mietbedingungen verlangen.
6.Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages
infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt ( z.B. Brand,Sturm,
Überschwemmungen etc. ), erheblich erschwert,gefährdet oder beeinträchtigt wird.
7.Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (Brand,Sturm,Überschwemmungen etc.).
8.Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt incl. Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.
Für die schuldhafte Beschädigung der Mieträume, des Inventars und des Gebäudes sowie
der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig.
Für jeden in den Mieträumen entstehenden Schaden hat der Mieter,soweit er nicht selbst zu
dessen Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. In Spülen,
Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht
hinein gegossen oder geworfen werden. Treten wegen Nichtbeachtung Verstopfungen in den
Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Der Mieter ist verpflichtet,die vorgeschriebene Abfalltrennung (Papier, Glas, Restmüll etc.)
zu beachten.
9.Änderungen und Ergänzungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen
Erklärungen bedürfen der Schriftform.
10.Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – das
Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk sich das Mietobjekt befindet.
Dieser Ort wird als Erfüllungsort vereinbart.