AGB & HAUSORDNUNG

Allgemeine Mietbedingungen

 

1. Vertragsabschluss

Der Vermieter vermietet für die angegebene Vertragsdauer das im anliegenden Mietvertrag

beschriebene Ferienhaus zur Nutzung für Urlaubszwecke. Die Überlassung an Dritte ist nicht

zulässig. Die Belegung ist nur mit der angemeldeten Personenzahl zulässig.

 

2.Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Gesamtpreis sind alle Kosten enthalten,soweit diese nicht nach Verbrauch

berechnet werden oder sich die Nebenkosten auf Zusatzleistungen beziehen,die der Mieter

freiwillig in Anspruch nehmen kann. Von der Leistungspflicht nicht umfasst sind alle Umstände,

die nicht im direkten Zusammenhang mit dem gemieteten Objekt stehen,insbesondere die

Umgebung des Objektes und Verhältnisse des Ortes.

 

3.Mietdauer

Am Anreisetag wird das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Die Anreise

nach 18.00 Uhr ist zu vereinbaren. Am Abreisetag ist vom Mieter des Mietobjekt im

ordentlichen Zustand sowie besenrein zu übergeben.

 

4.Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter ist verpflichtet, bei Stornierung (schriftlich) der vertraglichen Leistungen den

vereinbarten Mietpreis zu bezahlen.

Der Vermieter ist gehalten, das Ferienhaus weiter zu vermieten. Bis zur anderweitigen Vergabe

hat der Mieter, den für die Dauer des Vertrages vereinbarten Mietpreis zu zahlen.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

 

5,Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung

der Frist kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung )

nicht fristgemäß leistet oder er sich in einem Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter

eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der

Vermieter vom Mieter Ersatz entsprechend Ziffer 4 der allgemeinen Mietbedingungen verlangen.

 

6.Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages

infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt ( z.B. Brand,Sturm,

Überschwemmungen etc. ),  erheblich erschwert,gefährdet oder beeinträchtigt wird.

 

7.Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (Brand,Sturm,Überschwemmungen etc.).

 

8.Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt incl. Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.

Für die schuldhafte Beschädigung der Mieträume, des Inventars und des Gebäudes sowie

der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig.

Für jeden in den Mieträumen entstehenden Schaden hat der Mieter,soweit er nicht selbst zu

dessen Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. In Spülen,

Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht

hinein gegossen oder geworfen werden. Treten wegen Nichtbeachtung Verstopfungen in den

Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Der Mieter ist verpflichtet,die vorgeschriebene Abfalltrennung (Papier, Glas, Restmüll etc.)

zu beachten.

 

9.Änderungen und Ergänzungen

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen

Erklärungen bedürfen der Schriftform.

 

10.Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – das

Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk sich das Mietobjekt befindet.

Dieser Ort wird als Erfüllungsort vereinbart.